Lyrisches von Helmut Maier

Der Schwarze Donnerstag 2010

Der überharte Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner vor gut fünf Jahren mit weit mehr als 100 Verletzen war rechtswidrig. Beim Protest gegen die Baumrodungen im Schlossgarten am 30. September 2010 habe es sich rechtlich gesehen um eine Versammlung gehandelt, entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart. (https://www.sueddeutsche.de/politik/umstrittener-tiefbahnhof-gericht-stuttgart-polizeieinsatz-war-rechtswidrig-1.2742476?utm_medium=social&utm_campaign=socialflow)

Ich habe damals also an einer rechtmäßigen Versammlung teilgenommen, gegen welche die Polizei nicht vorgehen durfte.

6 Kommentare

  1. Anna-Lena

    Fünf Jahre später haben alle Betroffenen auch nichts mehr davon. Blamabel – diese Meldung, oder gibt es etwa Schadenersatz oder gar Schmerzensgeld?

  2. Helmut

    Das ist noch ungewiss. Vielleicht gibt es einen Vergleich; sonst müssen die Betroffenen ihr Recht im Einzelnen noch gerichtlich erstreiten.

    Aber kannst Du Dir vorstellen, was das für das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger in der Region Stuttgart bedeuten kann, vor allem in der Einschätzung des Widerstands in Stuttgart.

    Danke, liebe Anna-Lena,
    und ganz herzliche Grüße
    Helmut

  3. Anna-Lena

    Ich versuche es mir vorzustellen und bekomme sprichwörtlich einen dicken Hals.

  4. Petros

    Ein spätes, aber gutes Urteil!

  5. Helmut

    Aber ich bin gespannt, ob das dem Widerstand gegen S21 nicht doch neuen Auftrieb geben wird, liebe Anna-Lena.

  6. Helmut

    Lieber Petros, Du hast wirklich Recht: in beidem!

    Danke und liebe Grüße
    Helmut

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