Wie nun, ihr Herren, seid ihr stumm,
dass ihr kein Recht könnt sprechen?
Was gleich und grad ist, macht ihr krumm,
helft niemand zu sein Rechten?
Mutwillig übt ihr Gwalt im Land,
nur Frevel geht durch eure Hand,
was will zuletzt draus werden?

Ihr ungerechten Herren wisst,
dass ihr der Armen Dulden
doch einmal bitter büßen müsst
als euer eigen Schulden.
Der bösen Taten Klagemund
wird euch in eures Herzensgrund
ein bitter Urteil sprechen.

All Erdenrund ist voll Geschrei,
verletzt sind Recht und Sitten.
Ihr armen Menschen kommt herbei,
ists nicht genug gelitten?
Wir brauchen aller Seel und Kraft,
dass nach viel böser Leidenschaft
ein neu Geschlecht erwache.

Dieses Lied von Heinrich Schütz* sang gestern der Chor der Lebenslaute als Zugabe beim ganz großartigen Vorkonzert zur morgen (29.8.2016) um 10 Uhr geplanten Konzertblockade vor dem Afrikom in Stuttgart-Möhringen. Dort, in der Kommandozentrale der amerikanischen Streitkräfte für Afrika, wird jeweils die Kill-Liste für den tödlichen Einsatz der militärischen Drohnen, z.B. in Afrika, erstellt – einen Einsatz, der durch keine richterliche Urteilssprechung legitimiertt wird außer durch die Unterschrift des amerikanischen Präsidenten unter diese Todesurteile. Diese wiederum treffen auf je einen der so zum Tode Verurteilten weitere zahllose „Unbeteiligte“.

Die Blockade des Afrikoms ist also durch die deutsche Verfassung gerechtfertigt. Sie sagt in Artikel 26: „(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“ Eine Blockade des Afrikom ist also eine Art Nothilfe im genannten Sinn.

*Choral von Heinrich Schütz (1585-1672) nach dem Psalm 58 „Wie nun, ihr Herren“ von Cornelius Becker (1561-1604)