Wenn ich den Rechtsvertreter des Projekts Stuttgart 21 beim gestrigen Prozess vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart über Herausgabe von Informationen im Zusammenhang mit den Risiken bei Stuttgart 21 richtig verstanden habe, hat er bestritten dass die DB als juristische Person eine öffentliche Aufgabe der umweltbezogenen Daseinsvorsorge übernommen hat.

Das finde ich unglaublich. Ist die Bahn als Unternehmen wirklich nicht mehr der öffentlichen Daseinsvorsorge vepflichtet? Hat also die Bundesrepublik mit der Gründung der Bahn AG auf die Erfüllung der entsprechenden Aufgaben der Bundesbahn wirklich verzichtet?

Ich halte dem Bundesgesetzgeber mindestens zugute, dass er bei der Gründung der DB AG darauf vertrauen durfte, dass dieses Unternehmen schon vom Artikel 14, Absatz 2 des Grundgesetzes her „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ entsprechende Aufgaben zu erfüllen hätte. Aber genügt das?

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von letzter Woche zum Fragerecht der Abgeordneten spricht doch eigentlich eine andere Sprache.