Lyrisches von Helmut Maier

Tag: 3. Dezember 2013

Beleidigung – ein umrahmtes Gedicht

„die Kammer sieht ….. den Straftatbestand der Beleidigung.“

Über den rechten Glauben in Stuttgart

Ich habe den rechten Glauben
An die Unabhängigkeit der Gerichte
In der letzten Zeit verloren.

Mächtige und ihre Schergen
Bekommen das Recht nachgeschmissen.
Aufmüpfige können bestenfalls
Darum kämpfen mit wenig Aussicht
Auf wirklichen Erfolg.

Ich habe nur noch den Glauben,
Der bezeichnet werden kann
Als links. Den rechten Glauben
Aber habe ich verloren.

Siehe:https://www.bei-abriss-aufstand.de/2013/12/03/prozessbericht-und-urteil-im-berufungsverfahren-mueller-gegen-mueller-vor-dem-landgericht-stuttgart-am-freitag-29-11-2013/#more-49525:

Kann man schweigen? Kann man beim heutigen Verfahren „Müller gegen Müller“ am Landgericht begreifen, warum vom Angeklagten benannte Zeugen nicht zugelassen wurden? Kann man verstehen, dass der heute verhandelte Button durch einen Verwaltungsakt verboten war, dass aber trotz Antrags der Verteidigung das Original (genauer Wortlaut) des Verwaltungsaktes nicht vorgelegt werden musste oder konnte? Kann man begreifen, wie desinteressiert und nicht um die Aufklärung von Details das Landgericht bemüht schien? Sollte nicht wenigstens am Landgericht allen Spuren nachgegangen werden? Was ist somit der Unterschied von Amtsgericht und Landgericht in der Prozessführung? Kann man begreifen, welche Rolle Schöffen haben außer Statisten zu sein, die keine Fragen haben in einem komplizierten Geflecht von Prozessvorgängen? Kann man begreifen, mit welcher Hartnäckigkeit abgelehnt wurde, den Kläger und Hauptzeugen POK Müller vorzuladen? Kann man verstehen, warum im Prinzip Meinungsfreiheit besteht, aber im konkreten Falle nicht?

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