In der Frankfurter Rundschau vom Freitag, dem 21. Januar 2022 ist unter den kleinen „Nachrichten“ auf S. 8 folgende Meldung versteckt: (aber dennoch ungemein lesenswert!):
„Diskussionen über BDS in städtischen Räumen erlaubt
Der Beschluss des Münchner Stadtrats, kommunale Säle nicht für Diskussionen über die pro-palästinensische Bewegung Boycott, Divestment and Sanctions (BDS) zur Verfügung zu stellen, verletzt die Meinungsfreiheit. Er sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Es wies damit die Revision der Stadt zurück. Der Stadtrat hatte seinen Beschluss 2017 damit begründet, dass die BDS-Kampagne antisemitisch sei.“
Damit ist die BDS-Kampagne n i c h t antisemitisch. Das ist ein großer Sieg!