Lyrisches von Helmut Maier

Mangel an Beweisen – Spiegel (u.ä.)-Ecke, weitere Folge

Die Esslinger Zeitung lässt am 6. August im ‚Zitat des Tages‘ Manfred Krautkrämer, den Verteidiger von Max Strauß zu Wort kommen. In seinem Plädoyer im Steuer-Strafprozess gegen den „bayerischen Politikersohn“ vor dem Augsburger Landgericht sagte er:

„Max Strauß war vor allem Sohn des allseits hoch verehrten Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß.“

Die EZ ließ sich damit wohl alles offen für die Berichterstattung am folgenden Tag: Anerkennung für die gesamte Familie Strauß, Hohn für den Verteidiger – oder Indifferenz. Je nach Ausgang des Urteils, das am Tag des Zitierens erwartet wurde.

Dieses Urteil war dann eigentlich nicht erstaunlich (weil das Gericht wohl ebenso von der Familie Strauß überzeugt war wie der zitierte Verteidiger): Max Strauß wurde „vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen“ – so die EZ heute. Weiter die EZ: „Das Landgericht Augsburg sah in seinem gestern verkündeten Urteil keine Beweise dafür, dass der 48-Jährige vom Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber Geld erhielt und nicht versteuerte.“ Der Richter habe sich in seiner Urteilsbegründung überzeugt gezeigt, dass die Zahlung von 338 000 Euro an Max Strauß nicht erfolgt sei.

Dass das nur einem Freispruch mangels Beweisen entspricht, wird in der EZ nicht ausdrücklich gesagt.

2 Kommentare

  1. petros

    Alle Menschen sind (vor dem Gesetz) gleich. Einige sind eben gleicher…

    LG
    Petros

  2. Helmut Maier

    Ja, Petros, aber das möchte ich gerne auch mal in meiner Lokalpresse lesen …

    Liebe Grüße
    Helmut

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