Lyrisches von Helmut Maier

Tag: 5. Juni 2012

Der Staatssekretär hat Recht – in diesem Punkt jedenfalls (Vorsicht: Realsatire)

„Der Schlossgarten dient als Repräsentationsfläche des Landes und als Naherholungsgebiet für die Bevölkerung. Er steht als ein Kulturdenkmal ersten Ranges und historischer Garten unter Denkmalschutz.“
D i e s e n Satz muss man sich als Freundin oder Freund des Stuttgarter Schlossgartens auf der Zunge zergehen lassen !!!

Quelle: https://www.bei-abriss-aufstand.de/2012/06/05/32240/#more-32240

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