Am 27. November gibt es in der Geschichte Baden-Württembergs das erste Mal eine Volksabstimmung: Ja oder nein zum Ausstiegsgesetz aus der finanziellen Beteiligung des Landes am Bau eines Tiefbahnhofes in Stuttgart, das bisher im Landtag von Baden-Württemberg nur von der Fraktion der Grünen befürwortet wird.
Die Protestbewegung gegen den Kellerbahnhof und für den Erhalt des weit nutzvolleren und viel billiger kommenden Kopfbahnhofs ist zwar so mächtig, dass ihr immerhin im März bereits die Abwahl der alten schwarz-gelben Landesregierung gelungen ist. Trotzdem scheint sie nur geringe Chancen zu haben, dem Ausstiegsgesetz zur Gültigkeit zu verhelfen, da die gültige Verfassung des Landes beim Volksentscheid ein Quorum der Befürworter dieses Gesetzes von einem Drittel aller Wahl b e r e c h t i g t e n des Landes vorschreibt.
Die mit den früheren Regierungsparteien CDU und FDP gemeinsam das Projekt des Tiefbahnhofes trotz aller Risiken und enormen Kosten befürwortende SPD hat zwar im Landtag eine Senkung des Quorums beantragt, ist aber angesichts der nötigen Zweidrittel-Mehrheit für eine Verfassungsänderung an der CDU-Opposition gescheitert (was sie vielleicht – könnte man argwöhnen – gar nicht so ungern gesehen hat). Nun wird es darauf ankommen, ob entweder das Quorum bei der Volksabstimmung doch geknackt werden kann oder bei einer klaren Mehrheit ohne Quorum für den Ausstieg die SPD nicht doch noch nachgibt.
Ja zum Ausstieg: oben bleiben!!!