Einspruch gegen 2. Planänderungsverfahren zum Stuttgart 21 Fildertunnel ist für jede Bürgerin und jeden Bürger der BRD, auch außerhalb von Stuttgart und Baden-Württemberg, noch bis 18.10. möglich!

Anbei findet sich HIER (ACHTUNG: verbesserte Version!!!) (https://www.bei-abriss-aufstand.de/wp-content/uploads/MusterEinInklBUNDzuFildertunnel.pdf) ein Muster-Einspruch gegen den Fildertunnel für Stuttgart 21 mit der dringenden Bitte, diesen auszudrucken, auzufüllen, zu unterschreiben und schnellstens an das Regierungspräsidium Stuttgart abzusenden – wir wollen die Bahn AG mit tausenden von Einsprüchen „zudecken“!

Ohne Zulauftunnel ist der Bau des „Tiefbahnhofes S-21“ nicht möglich!

Betroffen und damit berechtigt zum Einspruch ist jede Bürgerin und jeder Bürger der BRD, auch außerhalb von Stuttgart und Baden-Württemberg, nämlich als Bahnfahrer und Steuerzahler allemal!

Der Aufwand für den Einzelnen sind max. 5 Minuten zum Ausfüllen, eine Briefmarke und ab, in den Briefkasten stecken, fertig. Weitergehende Verpflichtungen entstehen damit nicht. Wer will, kann dann später am Erörterungsverfahren teilnehmen, muß es aber nicht.

Aber ohne Einspruch ist später jede rechtliche Möglichkeit verbaut!
Deshalb: Beteiligt Euch am Einspruch! Und sendet diesen auch gleich ab, damit die Eingangsfrist gewahrt wird. Es zählt allein der Eingang des Schreibens und nicht etwa der Poststempel der Absendung!

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